§1 Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungenen liegen allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen zu Grunde. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Verkaufsbedingungen, auch dann, wenn der Käufer unsere Leistung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungenen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen u.a. (auch online) stellen lediglich Angebote zum Angebot dar. Sämtliche Vertragsabschlüsse erhalten erst Gültigkeit durch unsere Bestätigung. Mündliche Zusagen und Garantien von Vertretern und Angestellten sind nur dann für die Körber Werbemittel GmbH rechtlich bindend, wenn sie von der Körber Werbemittel GmbH eine schriftliche Bestätigung erfolgt. Ein Vertrag kommt nur und erst zustande, wenn die Körber Werbemittel GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Mit Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.
§3 Angaben in Prospekten, Muster
Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen
Mangels besonderer Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung, auch inklusive Umweltpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, Transport, Maut, Frachtversicherung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Im Falle, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Alle in unserem Katalog/Prospektmaterial/Onlineshop genannten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ab unserem Geschäftssitz. Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz unfrei in einer Versendungsform unserer Wahl. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder ohne Abzug binnen 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Neukunden wird die Bonität geprüft. Hier ist eine Vorkasse zu leisten. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen über dem jeweiligen zu fordern. Können wir Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als 4 Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steigerung der Lohnkosten oder Materialpreisen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller Kündigungsrecht. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die Körber Werbemittel GmbH - ohne Verzicht auf sonstige Rechte und Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Werden der Körber Werbemittel GmbH Tatsachen bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers Anlass geben, so ist die Körber Werbemittel GmbH berechtigt, alle offen stehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und die weitere Belieferung des Käufers von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Wenn der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen angemessener Frist Folge, kann die Körber Werbemittel GmbH nach ihrer Wahl Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine angemessene Frist in diesem Sinne liegt auf jeden Fall bei einer Frist von 10 Werktagen vor.
§5 Lieferungen und Lieferverzug
Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich erfolgen. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, vereinbartem Dokumenten- und/oder Anzahlungserhalt und der Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Bescheinigungen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Körber Werbemittel GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Körber Werbemittel GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von einem Vorlieferanten verursacht sind, gilt im Einzelnen: Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Käufen der Körber Werbemittel GmbH in Verzug ist. Umstände, die von der Körber Werbemittel GmbH nicht zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, berechtigen diese, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer steht es frei, die Erklärung anzufordern, ob die Körber Werbemittel GmbH zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Antwortet die Körber Werbemittel GmbH nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Frist kann der Käufer zurücktreten.
Sämtliche genannte Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Schadenersatzansprüche wegen Verzug stehen dem Käufer nur zu, wenn unsere Haftung nicht nach Nr. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist. Mehr-und/oder Minderlieferungen sowie Farbabweichungen bei veredelter Ware in Höhe von +/- 10% sind möglich und müssen akzeptiert werden.
§6 Versand, Gefahrübergang
§7 Eigentumsvorbehalt/Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen, der Körber Werbemittel GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Körber Werbemittel GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Eine Durchberechnung an den Endkunden erfolgt wenn der Schuldner mit seiner Zahlung 6 Wochen in Verzug ist.
Sämtliche dem Käufer hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt dieser hiermit im Voraus in voller Höhe an die Körber Werbemittel GmbH ab; im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Die Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. Daneben ist die Körber Werbemittel GmbH berechtigt, die Verarbeitung und jede Veränderung der gelieferten Vorbehaltsware ausdrücklich zu untersagen und die Einzugsermächtigungen zu widerrufen, und die Untersagung sowie den Widerruf dritten Unternehmen mitzuteilen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage erheben kann. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
§8 Mängelrüge und Gewährleistung
Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, dass heißt nach unserer Wahl auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Käufer muss uns ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, etwa zur Wahrung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, darf der Kunde den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die ausgetauschten Teile muss der Kunde in jedem Fall an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir für ein Jahr ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers für die Vornahme von Deckungskäufen bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
Im Auftrag des Bestellers, können unsere Produkte besonders gestaltet, bedruckt, graviert oder mit anderen technischen Verfahren gekennzeichnet werden. Soweit der Besteller für diese Gestaltung eigene Vorlagen einreicht, ist er selbst dafür verantwortlich, dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind oder durch schriftliche Zustimmung des Marken- und Logoinhabers Recht innehält. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass die Verwendung der Vorlagen und die durch ihn veranlasste Gestaltung unserer Produkte, nicht gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markengesetz) verstößt. Verstößt die Verwendung der vom Empfänger eingereichten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften, so ist uns der Besteller zum Ersatz der uns dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.
Für unsere Lieferungen sind die Vorlagen des Bestellers maßgebend. Die Vorlagen sind vor der Anlieferung vom Besteller auf Eignung zu überprüfen. Für Mängel, die auf die vom Besteller gelieferten Vorlagen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Besteller auf etwaige Mängel der Vorlagen hinzuweisen. Geringfügige Farb- und Tonwertabweichungen, sowie geringfügige Abweichungen vom Druckstand von der Vorlage berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferung und müssen akzeptiert werden. Es ist zu beachten, dass gewünschte Druckfarben nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu zur Geltung kommen. Wenn auf farbigem Material keine weiße Druckfarbe unterlegt wird, sind Reklamationen wegen Farbabweichungen ausgeschlossen! Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse, Einzelstücke, Ausfallmuster, in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über soweit es sich nicht um Fehler handelt die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.
Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Die vorstehenden Absätze finden keine Anwendung, soweit wir nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften.
§9 Haftung
§10 Schriftform, Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommender rechtswirksamer Ersatzregelung treffen.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Nürnberg vereinbart. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, Klagen gegen den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben. Es gilt für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
§12 Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG